Den TUSCH Projektantrag bitte bis zum 01. Juni 2022 einreichen.
Vielen Dank!

Antragsteller*innen

Projekt/Projekte

Kurze Projektbeschreibung und geplante Präsentationsform in knappen, aber präzisen Worten /// bitte max. 800 Zeichen
bitte max. 600 Zeichen
mind. 2000 – max. 3000 Zeichen

Kosten-/Finanzierungsplan

Bitte machen Sie präzise Angaben zu der Tätigkeit (bitte nicht nach Honorarempfänger*in, sondern nach Aktivität aufgelistet) – auch hinsichtlich von Vor- und Nachbereitung –, der Anzahl der Honorarempfänger*innen, der Zahl der jeweils geleisteten Stunden, den Zeitraum etc. Für künstlerische und kulturpädagogische Leistungen können Sie pro Zeitstunde (60 Min.) ein Honorar in Höhe von maximal 31,- € veranschlagen.

Für das Schuljahr 2022/23 stehen Honorarmittel in Höhe von rund 6000 € zur Verfügung. Aufgrund der Haushaltsjahre werden die TUSCH Fördermittel in 2 Tranchen vergeben: Erste Tranche bis Dezember 2022 und zweite Tranche bis Mai/Juni 2023. Bitte verteilen Sie die Gesamtkosten des Projekts bei den Angaben zu den Honorarempfänger*innen (nächste Seite) pro Tranche gleich hälftig.

Pro Schuljahr stehen der TUSCH-Partnerschaft bis zu 150,- € Sachkosten zu, die nur Haushaltsjahrgebunden erstattet werden können. Quittungen/Rechnungen müssen bei TUSCH eingereicht werden:

  • für das Jahr 2022 bis 25.11.2022
  • für das Jahr 2023 bis 30.6.2023

Ausgaben für das gesamte Schul-/Spieljahr


1. Honorare (gilt nur für außerschulische Personen)

2. Sachkosten

0,00 €

3. Eigenmittel (bspw. Eigenmittel der Schule/des Theaters, Förderverein der Schule, Anteil weiterer Kooperationspartner)

Beantragte Förderung bei TUSCH:

Honorarempfänger*innen

ANTEIL 2022

Honorarempfänger*in 1
Honorarempfänger*in 2
Honorarempfänger*in 3
Honorarempfänger*in 4

ANTEIL 2023

Honorarempfänger*in 1
Honorarempfänger*in 2
Honorarempfänger*in 3
Honorarempfänger*in 4
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